Österreich: Ende der USt-Befreiung auf PV-Anlagen.

Liebe Kundinnen und Kunden,

der Jahresbeginn 2025 hat alle unsere Erwartungen übertroffen! Der Januar und Februar waren die erfolgreichsten Monate in der Geschichte von Solarblech.shop – wir wurden gleich zweimal komplett leergekauft! Dank unserer starken Lieferketten konnten wir jedoch in wenigen Tagen Nachschub organisieren und alle Bestellungen schnell bedienen. Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung bedeuten uns sehr viel, und wir sind stolz darauf, gemeinsam mit Ihnen die Energiewende voranzutreiben.

Wichtige Änderung: Streichung der USt-Befreiung auf PV-Anlagen in Österreich

Die Regierung hat beschlossen, die Umsatzsteuer-Befreiung für Photovoltaik-Anlagen im Rahmen des Budgetsanierungsmaßnahmengesetzes aufzuheben. Diese Regelung ist seit 7. März 2025 in Kraft und beinhaltet auch eine Übergangsregelung bis 31.3.2025

Das bedeutet:

  • Für Verträge zur Lieferung/Installation von PV-Modulen, die bis einschließlich 6.3.2025 nachweislich (insb. mit schriftlicher Auftragsbestätigung) abgeschlossen wurden und die Anlage bis 31.12.2025 geliefert (Kauf ohne Installation )/fertig installiert (Kauf mit Installation) wird, gilt der Nullsteuersatz (0 % USt).
  • Für Verträge zur Lieferung/Installation von PV-Modulen, die bis einschließlich 6.3.2025 nachweislich (insb. mit schriftlicher Auftragsbestätigung) abgeschlossen wurden und die Anlage nach dem 31.12.2025 geliefert /fertig installiert wird, gilt der Regelsteuersatz (20 % USt).
  • Für Verträge, die ab 7.3.2025 nachweislich abgeschlossen werden …
    • wenn die Anlage bis 31.3.2025 geliefert/fertig installiert wird, kann der Nullsteuersatz (0 % USt) angewendet werden oder
    • wenn die Anlage ab dem 1.4.2025 geliefert/fertig installiert wird, gilt der Regelsteuersatz (20 % USt).
  • Für Verträge, die ab 1.4.2025 abgeschlossen werden, gilt wieder der Regelsteuersatz (20 % USt).

Was bedeutet das für Sie? Falls Sie mit Ihrem Installateur vor 6. März 2025 eine Photovoltaikanlage geplant haben, sollten Sie schnell handeln!

weiterführende Info:

https://www.wko.at/oe/gewerbe-handwerk/elektro-gebaeude-alarm-kommunikation/streichung-der-ust-befreiung-auf-pv-anlagen

https://www.parlament.gv.at/aktuelles/pk/jahr_2025/pk0119#XXVIII_NRSITZ_00011

Konstante Preise – auch 2025

Trotz steigender Kosten haben wir auch in diesem Jahr unsere Preise nicht erhöht! Seit der Gründung von Solarblech.shop vor fast vier Jahren haben wir keine einzige Preissteigerung vorgenommen – und wir planen, diesen Weg auch in Zukunft fortzusetzen. Unsere Optimierungen und effizienten Prozesse ermöglichen es uns, Ihnen weiterhin hochwertige Produkte zu fairen Preisen anzubieten.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und freuen uns darauf, gemeinsam mit Ihnen auch 2025 ein erfolgreiches Jahr zu gestalten!

Mit sonnigen Grüßen,

Bernhard Schagerl Inhaber von Solarblech.shop

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